Wir kümmern uns um das Wohl Ihrer Lieblinge
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Unsere Leistungen

Allgemeine Untersuchung - mit Blick für das Ganze, gezielter Diagnostik, und individueller Beratung

Interpretation Laboruntersuchungen, FutterberatungInterpretation Laboruntersuchungen, Futterberatung
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RöntgenRöntgen
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UltraschallUltraschall
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ThermografieThermografie
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NotfallversorgungNotfallversorgung
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AkupunkturAkupunktur
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LasertherapieLasertherapie
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Beratung zur Allergiediagnostik und Darmflora Analyse in spezialisierten LaborenBeratung zur Allergiediagnostik und Darmflora Analyse in spezialisierten Laboren
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Beratung zur Allergiediagnostik und Darmflora Analyse in spezialisierten Laboren

Kryotherapie bei equinen SarkoidenKryotherapie bei equinen Sarkoiden
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SattelkontrolleSattelkontrolle
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Sattelkontrolle

Bemer Verleih und BeratungBemer Verleih und Beratung
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Bemer Verleih und Beratung

Gebührenordnung (GOT)

Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Nachfolgend findet sich die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre und ein Merkblatt für Tierhalter:innen, das die Verordnung erläutert.

Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt.

Gebührenordnung